Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 2023 – Das müssen Sie wissen

Erfahren Sie die Details der Änderungen im Schweizer Sozialversicherungswesen.
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Saläradministration

AHV/IV-Leistungen

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent erhöht werden. Diese Anpassung ergibt sich aus dem gesetzlichen Mischindex. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken. Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 1370 Mio. Franken. Davon entfallen 1215 Mio. Franken auf die AHV.

"In unserer Übersichtstabelle finden Sie alle relevanten Änderungen auf einen Blick"
Miralem Abdi

Erwerbsersatz

Die Beiträge für die Erwerbsersatzentschädigung (EO) werden ebenfalls auf den 1. Januar 2023 angepasst. In der EO wird die Mindestentschädigung von aktuell 62 auf 69 Franken und der Höchstbetrag der Entschädigung von aktuell 245 auf 275 Franken erhöht.
 
Die neuen Entschädigungssätze gelten für entschädigungsberechtigte Tage, auf die der Anspruch nach dem 31. Dezember 2022 entsteht. Werden mit der gleichen Anmeldung sowohl entschädigungsberechtigte Tage vor dem 1. Januar 2023 als auch ab diesem Datum geltend gemacht, so sind die anspruchsberechtigten Tage bis und mit 31. Dezember 2022 mit den bisher geltenden Ansätzen zu entschädigen und jene ab dem 1. Januar 2023 mit den neuen Ansätzen.

Beiträge AHV/IV/EO und ALV

Die Rentenerhöhung hat auch Auswirkungen auf die Beiträge der Selbständigerwerbenden (SE) und der Nichterwerbstätigen (NE). Die untere Grenze der sinkenden Beitragsskala für SE erhöht sich von 9600 Franken auf 9800 Franken, die obere Grenze erhöht sich von 57 400 Franken auf 58 800 Franken.

Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige steigt von bisher 503 Franken auf 514 Franken pro Jahr.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) versichert Löhne bis maximal 148 200 Franken pro Jahr. Dafür wird ein Beitrag von 2,2 Prozent erhoben, den sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende je hälftig teilen. Auf Löhnen, die höher sind, wurde bisher ein ALV-Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent erhoben. Dieser Beitrag wird auf Ende 2022 abgeschafft.

Adoptionsentschädigung

Der Bundesrat hat Ende August 2022 entschieden, die Adoptionsentschädigung per 1. Januar 2023 einzuführen. Vorgesehen ist eine Erwerbsausfallentschädigung bei der Adoption eines Kindes vor dessen 4. Lebensjahr, wenn die Adoptiveltern ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren.

2 Wochen Adoptionsurlaub werden bezahlt. Der Bezug muss innerhalb eines Jahres nach der Adoption erfolgen. Die Adoptiveltern können wählen, wer den Urlaub bezieht. Möglich ist auch eine Aufteilung auf beide Elternteile. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Einkommens, höchstens aber 220 Franken pro Tag. Die Durchführung der Entschädigung erfolgt durch die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK in Bern.

Familienzulagen

Zur Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende beträgt der Beitragssatz für Arbeitgebende wie bisher 1,8 Prozent der FAK-Lohnsumme. Der Beitragssatz für Selbständigerwerbende beträgt im Jahr 2023 neu 1,6 Prozent (bisher 1,4 Prozent).

Die Erhöhung der Renten wirkt sich auch auf das zu erfüllende Mindesteinkommen bei Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden, auf das Maximaleinkommen von Kindern für den Bezug von Ausbildungszulagen sowie für das Maximaleinkommen für den Bezug von Familienzulagen für Nichterwerbstätige aus.

Ergänzungsleistungen

Auf den 1. Januar 2023 werden aufgrund der steigenden Energiekosten die Mietzinsmaxima sowie die Pauschalen für die Neben- und Heizkosten erhöht. Letzteres betrifft nur Wohneigentümer/innen und Personen, welche die Heizkosten nicht über den Vermieter bezahlen. Die Erhöhungen gelten nur für Personen, die nach den neurechtlichen Bestimmungen Ergänzungsleistungen erhalten. Aufgrund der Anpassung der AHV- und IV-Renten erhöhen sich auch die Pauschalen für den Lebensbedarf sowie die persönlichen Auslagen.

Weiter gibt es Anpassungen an den Durchschnittsprämien der Krankenkasse.

Pflegefinanzierung

Die Höchstansätze der stationären Pflegekosten für das Jahr 2023 befinden sich aktuell in Verhandlung zwischen Leistungserbringenden, Kostenträgerinnen und dem Kanton St.Gallen. Die Ergebnisse werden bis Mitte Dezember 2022 erwartet.

IV-Taggeld

Die Rentenerhöhung hat auch Auswirkungen auf die Leistungen im IV-Taggeld, weil das IV-Taggeld in der erstmaligen beruflichen Ausbildung ohne Vorliegen eines Lehrvertrages im ersten Jahr einem Viertel der minimalen Altersrente entspricht und ab dem zweiten Jahr einem Drittel.

Somit steigt das IV-Taggeld ab 1. Januar 2023 im ersten Jahr von 299 auf 307 Franken und im zweiten Jahr von 399 auf 409 Franken. Bei Versicherten, welche das 25. Altersjahr vollendet haben, beträgt das monatliche IV-Taggeld während der erstmaligen beruflichen Ausbildung neu 2450 statt 2390 Franken.

Berufliche Vorsorge 2. Säule (BVG) und Säule 3a Die Anpassung der AHV- und IV-Renten hat auch Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG). Der Koordinationsabzug wird von 25 095 auf 25 725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21 510 auf 22 050 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7056 Franken (heute 6883 Franken) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 35 280 Franken (heute 34 416 Franken) für Personen ohne 2. Säule.

Ausblick

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen. Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft. Bis dahin gilt weiterhin das bestehende Recht, unter anderem mit der Pensionierung von Frauen mit 64 Jahren.

Die Reform hat zum Ziel, die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Die vorgeschlagenen Massnahmen sehen eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts und die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) vor.

Steuerliche Auswirkungen prüfen

Unsere Kundinnen und Kunden profitieren vom Expertenwissen der Finamics GmbH in Bezug auf abzugsfähige Sozialabzüge der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen. 

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Nützliche Informationen

Links

Link: http://www.ahv-iv.info/

Unter diesem Link finden Sie zahlreiche Dienstleistungen und Dokumentationen zu den Sozialversicherungen der ersten Säule in der Schweiz.

Link: http://www.bsv.admin.ch/

Hier finden Sie wichtige Fakten über das Sozialversicherungsnetz in der Schweiz und über das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

Link: http://www.gruenden.ch/

Sie wollen sich selbständig machen und ein Unternehmen gründen? Hier finden Sie nützliche Informationen und Hilfsmittel.

 

Link: http://www.estv.admin.ch/

Hier finden Sie einen Schnelleinstieg zu Zahlen für Ihre Steuererklärung, zu neusten Studien oder nützlichen Ratgebern und Broschüren.

Link: https://www.svazurich.ch/kontoauszug

Sie können hier den individuellen Kontoauszug (IK-Auszug) bei der AHV-Ausgleichskasse bestellen.
In diesem Auszug werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen. 

Link: http://www.news.admin.ch

Dies ist das News-Portal der Bundesverwaltung. Es bietet Zugriff auf die Medienmitteilungen und Referate der Bundeskanzlei, der Departemente und deren Dienststellen. 

Link: http://www.vorsorgeforum.ch/

Hier finden Sie Themen rund um das Thema Vorsorge.

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