MWST-E-Portal nicht mehr verfügbar, was heisst das für mich?

Was seit längerem gewünscht wurde, scheint nun mit dem «ePortal» der ESTV in greifbarer Nähe.
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Anfangs November soll es endlich so weit sein. Die ESTV plant alle ihre Services an einem einzigen Ort zugänglich zu machen, dem sogenannten «ePortal». Folglich werden auch die Services des heutigen ESTV SuisseTax überführt. Dies soll automatisch erfolgen, die Nutzenden würden dann nach dem Einloggen ans «ePortal» weitergeleitet. Bestehende Daten und Berechtigungen aus ESTV SuisseTax übernimmt das «ePortal» automatisch. Auch die früher eingereichten MWST-Abrechnungen im ESTV SuisseTax sollten automatisch ins «ePortal» übernommen werden.

"Alle Services der ESTV auf einen Blick. Nur ein elektronischer Zugang. Was seit längerem gewünscht wurde, scheint nun mit dem «ePortal» der ESTV in greifbarer Nähe."
Finamics GmbH

Nebst der Erfassung von MWST-Abrechnungen und der Verwaltung der Berechtigung derselben, sollen auch Dienstleistungen der Verrechnungssteuer und der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen verfügbar sein.

Zukünftige ESTV-Services im ePortal auf einen Blick:

  • MWST-Abrechnung pro: Deklarieren der Mehrwertsteuer wie in ESTV SuisseTax – MWST-Abrechnung pro löst ESTV SuisseTax ab. Früher eingereichte MWST-Abrechnungen aus ESTV SuisseTax werden automatisch ins ePortal übernommen.
  • MWST-Abrechnung easy: Schnelles Abrechnen mit vereinfachtem Login – der Service ist bereits heute im ePortal verfügbar.
  • MWST Bescheinigung: Unternehmer- und Eintragungsbescheinigung abrufen und wie in ESTV SuisseTax bestätigen lassen – der Service zieht von ESTV SuisseTax ins ePortal um.
  • Verrechnungssteuer Inland: Die Verrechnungssteuer zentral online abwickeln – der Service löst die Formulare F103, F110 (beide ohne Meldeverfahren) und Formular 25 ab. Die Papierformulare sind während einer Übergangsfrist weiterhin gültig.
  • Unternehmensabgabe Radio TV: Abwickeln der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen wie in ESTV SuisseTax – der Service löst ESTV SuisseTax ab.
  • myESTV: Alle Berechtigungen an einem Ort verwalten – bestehende Daten und Berechtigungen aus ESTV SuisseTax übernimmt das ePortal automatisch.

Quick Infos über die Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in der Schweiz erhoben wird. Für Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, ist es entscheidend, die MWST korrekt abzurechnen, um Steuerkonformität sicherzustellen und mögliche Strafen zu vermeiden. Um die MWST-Abrechnung zu erleichtern, hat die Schweizerische Steuerverwaltung (ESTV) ein elektronisches Portal, das sogenannte E-Portal, entwickelt. In diesem Artikel werden wir die grundlegenden Schritte zur MWST-Abrechnung im E-Portal der Schweiz erläutern.

Registrierung im E-Portal

Bevor Unternehmen ihre MWST-Abrechnungen elektronisch einreichen können, müssen sie sich im E-Portal der ESTV registrieren. Dieser Vorgang ist einfach und erfordert die Angabe von Firmeninformationen wie Firmenname, Adresse, MWST-Nummer und Kontaktdaten.

Anmeldung und MWST-Abrechnung

Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, können Unternehmen ihre MWST-Abrechnungen im E-Portal einreichen. Dazu müssen sie sich mit ihren Zugangsdaten anmelden und die entsprechenden Formulare ausfüllen. Die wichtigsten Angaben sind die steuerbaren Umsätze, die Vorsteuerbeträge und die geschuldete MWST. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen korrekt anzugeben, um eine genaue Abrechnung zu gewährleisten.

Prüfung und Abrechnung

Nachdem die Abrechnungsinformationen eingegeben wurden, überprüft das E-Portal die Angaben automatisch und berechnet die geschuldete MWST. Unternehmen haben die Möglichkeit, eventuelle Fehler zu korrigieren, bevor sie die Abrechnung endgültig einreichen.

Einreichung der MWST-Abrechungn

Sobald alle Informationen überprüft und korrekt sind, können Unternehmen ihre MWST-Abrechnung elektronisch einreichen. Das E-Portal bestätigt den Eingang der Abrechnung und stellt eine Referenznummer zur Verfügung, die für zukünftige Nachfragen und Kommunikationen mit der ESTV verwendet werden kann.

Zahlung der MWST

Nach der Einreichung der Abrechnung müssen Unternehmen die geschuldete MWST innerhalb der gesetzlichen Fristen bezahlen. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder über andere zugelassene Zahlungsmethoden erfolgen.

Fazit

Das E-Portal der Schweiz ist ein effektives Werkzeug, das den Prozess der MWST-Abrechnung für Unternehmen vereinfacht. Durch die Nutzung des E-Portals können Unternehmen ihre Steuerkonformität sicherstellen und wertvolle Zeit sparen, die sie in ihre Geschäftstätigkeit investieren können. Unternehmen sollten jedoch sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen korrekt angeben und die gesetzlichen Fristen einhalten, um mögliche Strafen oder Zinsen zu vermeiden.

Haben Sie Fragen zur Abrechnung der Mehrwertsteuer? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Am besten Sie vereinbaren einen unverbindlichen Termin mit uns um gemeinsam die nächsten Schritte zu besprechen. 

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Nützliche Informationen

Links

Link: http://www.ahv-iv.info/

Unter diesem Link finden Sie zahlreiche Dienstleistungen und Dokumentationen zu den Sozialversicherungen der ersten Säule in der Schweiz.

Link: http://www.bsv.admin.ch/

Hier finden Sie wichtige Fakten über das Sozialversicherungsnetz in der Schweiz und über das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

Link: http://www.gruenden.ch/

Sie wollen sich selbständig machen und ein Unternehmen gründen? Hier finden Sie nützliche Informationen und Hilfsmittel.

 

Link: http://www.estv.admin.ch/

Hier finden Sie einen Schnelleinstieg zu Zahlen für Ihre Steuererklärung, zu neusten Studien oder nützlichen Ratgebern und Broschüren.

Link: https://www.svazurich.ch/kontoauszug

Sie können hier den individuellen Kontoauszug (IK-Auszug) bei der AHV-Ausgleichskasse bestellen.
In diesem Auszug werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen. 

Link: http://www.news.admin.ch

Dies ist das News-Portal der Bundesverwaltung. Es bietet Zugriff auf die Medienmitteilungen und Referate der Bundeskanzlei, der Departemente und deren Dienststellen. 

Link: http://www.vorsorgeforum.ch/

Hier finden Sie Themen rund um das Thema Vorsorge.

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